Personalrat
Gesamtschule, Sekundarschule und Primusschule bei der BezReg Arnsberg

Krankheit

  • Regelung bei Erkrankung von Beschäftigten: siehe ADO §15 (externer Link schul-welt.de)
  • Bei längerer Erkrankung sind weitere Regelungen zu beachten: Bei Tarifbeschäftigten wird die Lohnfortzahlung eingestellt, wenn die Erkrankung länger als 6 Wochen andauert. Danach erhalten Beschäftigte Krankengeld von der Krankenkasse und einen Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettogehalt. Es existieren abweichende Regelungen für einige wenige Angestellte, die vor dem 1.7.94 eingestellt wurden (Geltungsbreich §71 BAT).